Fahrschule Baur
17.08.2021

Info Führerschein Klasse B 197

– ab 01.04.2021

Die Bewerber absolvieren während ihrer praktischen Ausbildung Klasse B mindestens 10 Fahrstunden auf einem Schaltfahrzeug. Ferner haben sie an einem mindestens 15-minütigen Test der Fahrschule teilzunehmen, in dem sie zeigen müssen, dass sie die Fähigkeit zur Beherrschung eines Schaltfahrzeugs besitzen. Über beides stellt die Fahrschule eine Bescheinigung aus. Nach auf einem Automatikfahrzeug bestandener praktischer Prüfung erhalten die Bewerber die Fahrerlaubnis Klasse B mit Schlüsselzahl 197, die uneingeschränkt zum Führen von Schalt- und Automatikfahrzeugen berechtigt.

Auch im Ausland gültig?

197 ist eine nationale Schlüsselzahl, die lediglich dokumentiert, dass die praktische Prüfung auf einem Automatikfahrzeug abgelegt wurde. Sie hat keinerlei einschränkende Funktion und ist im Ausland ohne Bedeutung. Somit dürfen Inhaber von Klasse B197 auch im Ausland Schaltfahrzeuge führen.

Wann darf der/die Fahrlehrer/-in mit den Schaltstunden beginnen?

Dafür gibt es keine rechtliche Regelung. Die Aufteilung der Ausbildung in Automatik- und Schaltstunden wird dem pädagogischen Ermessen der Fahrlehrer/-innen überlassen. Es ist deshalb auch zulässig, die Sonderfahrten teils mit einem Schalt- oder Automatikfahrzeug durchzuführen.

Kontakt

0911 603638 info@fahrschule-baur.de