Kl. B
- Kraftfahrzeuge bis 3,5 t + Anhänger mit 750 kg
Kl. B17
begleitendes Fahren ab 17 Jahren
- Ausbildungsbeginn mit 16,5 Jahren
Kl. B197
Während der Ausbildung müssen mindestens 10 Stunden auf einem Fahrzeug mit Schaltgetriebe absolviert werden. Die restliche Ausbildung findet dann inclusive der praktischen Fahrprüfung auf einem Automatikfahrzeug statt.Nach bestandener Prüfung darf man sowohl ein KFZ mit Schaltgetriebe als auch ein Automatikfahrzeig fahren.
Kl. BE
- Wenn die zulässige Gesamtmasse des Zugfahrzeug und des Anhängers 4,25 t übersteigt
Kl. B96
- Zulässige Gesamtmasse Zugfahrzeug und Anhänger bis 4250 kg
Ausbildung in jeder Klasse auch auf Englisch möglich.
Zweiradklassen
Mofa
- Mofa Fahrerlaubnis
AM
- Motorroller-Führerschein bis 45 Km/h und nicht mehr als 50ccm
A1
- Motorradführerschein bis 125cm³
A2
- Motorradführerschein bis 35KW
A
- Motorradführerschein unbeschränk
B196
- Mit dem PKW Führerschein Motorrad fahren. Fahrerschulung ohne theoretische und praktische Prüfung